Existenzgründungsberatung

Vor der Gründung kann die Beratung mit Landesmitteln gefördert werden.

Zur Vorbereitung Ihres Förderantrags steht die Checkliste zur Existenzgründungsberatung mit einigen Fragen zu Ihrem Vorhaben als Download bereit.

Existenzgründungsberatung wird vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg derzeit mit bis zu 5 Tagen à 8 h Arbeitsstunden gefördert. Durch den Gründer sind folgende Kosten zu übernehmen:

1. und 2. Tag ab dem 3. Tag pro Beratungstag
Selbstbeteiligung des Kunden ... 150,00 EUR
... 150,00 EUR
zzgl. 19 % MwSt. 281,20 EUR * 140,60 EUR **

 

 

 

Die Beratungstage dienen als Abrechnungseinheit und können auch stundenweise, d. h. drei Beratungstage = 24 Stunden, abgearbeitet werden.

Existenzgründer, die zu den Themen Innovation, Fremdfinanzierung und Nachfolge Beratung in Anspruch nehmen, werden bis zu 5 Tage gefördert. Die MwSt. wird in den meisten Fällen im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück erstattet.

* Der Verrechnungssatz liegt bei 740,-- EUR pro Tag. Zwei Tage belaufen sich somit auf 1.480,-- EUR und resultieren mit 19 % MwSt. zu 281,20 EUR MwSt.
** Der Verrechnungssatz liegt bei 740,-- EUR pro Tag und resultiert mit 19 % MwSt. zu 140,60,-- EUR MwSt.

 

Fördermittel

Unternehmerisches Denken ist Voraussetzung für die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes. Deshalb fördert die öffentliche Hand Existenzgründungen und Unternehmesnachfolgen in vielfältiger Weise, beispielsweise durch

  • Zuschüsse bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • zinsverbilligte Kredite
  • Übernahme von Bürgschaften
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