| Fachkundige Stelle |
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Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit fördert die Agentur für Arbeit Ihr Vorhaben dann, wenn das Konzept der Gründung tragfähig ist. Die Prüfung erfolgt durch eine so genannte Fachkundige Stelle, die der Agentur für Arbeit vorgeschaltet ist.
Natürlich beraten wir Sie gerne bei der Erstellung Ihres Unternehmenskonzepts, zur Finanzplanung sowie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Bankgesprächen. Bitte fragen Sie uns nach den Möglichkeiten einer Beratungsförderung. |

