Gründungszuschuss – Kürzung beschlossen!
Es ist amtlich: Die neue Regelung zum Gründungszuschuss wurde noch Ende 2011 gesetzlich beschlossen.

Kurz vor Weihnachten wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ von Herrn Bundespräsidenten Christian Wulff unterschrieben und es trat am 28. Dezember 2011 in Kraft. Die neue Gesetzesregelung bringt einige Neuerungen mit sich, die jetzt in der Gründungsphase zu beachten sind:

Die wichtigsten Fakten im Überblick:
  • Die erste entscheidende Phase des Gründungszuschusses wurde von neun auf sechs Monate reduziert. Damit wird die Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I und der Zuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro lediglich nur noch ein halbes Jahr gewährt.
  • Entscheidend ist jetzt auch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Gründung mit 150 Tagen anstatt wie bisher von 90 Tagen.
  • Zudem besteht auch kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, da es sich jetzt um eine reine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur handelt.
  • Das jährliche Budget zum Gründungszuschuss wird von insgesamt 1,8 Mrd. Euro schrittweise auf 470 Mio. Euro gekürzt.
Gute Vorbereitung zahlt sich aus:
Benötigen Sie fachkundige und kompetente Unterstützung in der Planungsphase und zur Ausarbeitung Ihres Businessplans? Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 07033 694 881 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

 

Fördermittel

Unternehmerisches Denken ist Voraussetzung für die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes. Deshalb fördert die öffentliche Hand Existenzgründungen und Unternehmesnachfolgen in vielfältiger Weise, beispielsweise durch

  • Zuschüsse bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • zinsverbilligte Kredite
  • Übernahme von Bürgschaften
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