| Gründungszuschuss - Kürzungen kommen! |
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Nun ist es amtlich: Die Förderung wird eine reine Ermessensleistung und die Förderungsdauer wird einschneidend gekürzt. Der Vermittlungsausschuss fand am Freitag, 25.11.2011, keine Mehrheit zu den Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss. Daher werden nun die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen voraussichtlich noch vor Weihnachten in Kraft treten. Schnelles Handeln zahlt sich jetzt aus: Um die gesetzlich verankerte Vorgehensweise einzuhalten, wird das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft. Als Existenzgründer haben Sie daher nur noch wenige Tage Zeit, um sich den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu sichern. Wir helfen Ihnen dabei! Nutzen Sie die verbleibende Zeit: Brauchen Sie schnelle und kompetente Unterstützung, um Ihren Businessplan fertig zu stellen? Gibt es noch Fragen, bei denen wir Sie unterstützen können? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite! Rufen Sie uns einfach unter 07033 694 881 an oder kontaktieren Sie uns per eMail. |

