Gründungszuschuss - Bundesrat legt Veto ein!
Neueste Entwicklung: In der Sitzung vom Freitag, 14. Oktober 2011, hat der Bundesrat sein Veto eingelegt! Was bedeutet das?
Die Kürzungen werden nicht unmittelbar wirksam!


Die neuesten Nachrichten verbreiten sich schnell: Der Bundesrat hat von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht und der vorgesehenen Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss nicht zugestimmt! Mit diesem Einspruch wird nun eine erneute Abstimmung im Bundestag nötig.

Man kann mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Bundesregierung die hierfür nötige Stimmenmehrheit zustande bekommt. Dennoch - mit diesem Einspruch verzögert sich definitiv das Inkrafttreten der Gesetzesänderung.

Aufgrund der gesetzlich verankerten Vorgehensweise bis ein Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, kann man davon ausgehen, dass sich die Gesetzesänderung nun um mehreren Wochen verzögert.

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  • Zuschüsse bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • zinsverbilligte Kredite
  • Übernahme von Bürgschaften
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