| Änderungen beim Gründungszuschuss |
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Die zentrale Frage: Kann der Gründungszuschuss noch nach der alten Regelung beantragt werden? Nicht mehr lange. Der Bundestag hat es so beschlossen. Handeln Sie bis spätestens zum 31. Oktober 2011! Es ist amtlich: Das Erfolgsmodell „Gründungszuschuss“ wird in seiner bisherigen Form eingestellt! In Zukunft hängt die Förderung von der Zustimmung der Agentur für Arbeit ab und zudem von deren verfügbarem Budget. So verbreitete sich in diesen Tagen schnell die Nachricht, dass zwei Arbeitslosen der Start in die Selbständigkeit verwehrt wurde. Ein Diplom-Ingenieur und ein weiterer Mann, der ebenfalls eine freiberufliche Position anstrebte, wurden abgewiesen. Die Begründung lautete: Überqualifikation und zu viele offene Stellen in der Region.* Voraussichtlich tritt die neue Regelung ab dem 1. November 2011 in Kraft. Nutzen Sie daher Ihre Chance bis zum 31.Oktober 2011, um den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form noch zu beantragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie insbesonders auch nach dem 1. November auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Gerne beraten wir Sie bei den nötigen Schritten – rufen Sie uns einfach an unter Telefon 07033 694 881 oder kontaktieren Sie uns per eMail. * Quelle: Pressemeldung „Holpriger Start für Selbständige“ , Pforzheimer Zeitung vom 4. Oktober 2011 News 03/2011 |

