Gründungszuschuss bis 2012

Förderungen zur Existenzgründung werden im nächsten Jahr drastisch gekürzt. Profitieren Sie jetzt noch von einer aktuellen Gesetzeslage.

Bundesarbeitsministerin von der Leyen beabsichtigt massive Einsparungen durch drastisch gekürzte Förderleistungen zum Gründerzuschuss. Die Neuregelung zum Gründungszuschuss wird voraussichtlich bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten

Folgende Änderungen sind für die Gründung vorgesehen:


Aktuelle Gesetzeslage 2011
Beabsichtigte Neuregelung
ab 1. November 2011
Grundförderung



In Höhe des Arbeitslosengeld-1-
Anspruchs plus 300 EUR / Monat
Anspruchsdauer: 9 Monate
In Höhe des Arbeitslosengeld-1-
Anspruchs plus 300 EUR / Monat
Anspruchsdauer: 6 Monate
Aufbauförderung

300 EUR / Monat
Anspruchsdauer: 6 Monate
300 EUR / Monat
Anspruchsdauer: 9 Monate
Restanspruch ALG 1

Zum Zeitpunkt der Gründung:
Restanspruch von 90 Tagen
Zum Zeitpunkt der Gründung:
Restanspruch von 150 Tagen
Verbindlichkeit Rechtsanspruch bei positiver
fachkundiger Stellungnahme
Ermessensleistung

 

 

In der Praxis hat dies entscheidende Auswirkungen. Gründungsinteressenten müssen sich künftig schneller für die Selbständigkeit entscheiden, diese zügig planen und gut ausgearbeitet realisieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Nutzen Sie unsere Erfahrung und nehmen Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie! Dr. Michael Trompf + 49 (0) 7033 694 881 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


News 02/2011

News 01/2011Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Fördermittel

Unternehmerisches Denken ist Voraussetzung für die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes. Deshalb fördert die öffentliche Hand Existenzgründungen und Unternehmesnachfolgen in vielfältiger Weise, beispielsweise durch

  • Zuschüsse bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
  • zinsverbilligte Kredite
  • Übernahme von Bürgschaften
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